Belarus: Haft und Folter für Menschenrechtsverteidigerin Nasta Loika
Die belarusische Menschenrechtsverteidigerin und Pädagogin Nasta (Anastasia) Loika wird seit Jahren von den Behörden verfolgt, um sie für ihre Menschenrechtsarbeit zu bestrafen. Ihr "Verbrechen": Sie setzte sich für den Schutz ausländischer Staatsangehöriger sowie Staatenloser in Belarus ein, organisierte Menschenrechtsbildung und dokumentierte, wie repressive Gesetze zur "Extremismusbekämpfung" genutzt werden.
Nasta Loika wurde am 28. Oktober 2022 in Minsk willkürlich festgenommen und am 31. Oktober 2022 unter dem falschen Vorwurf des "minderschweren Rowdytums" für 15 Tage inhaftiert. Nach Verbüßung ihrer Strafe kam sie jedoch nicht frei, sondern erhielt vier weitere 15-tägige Haftstrafen wegen desselben vermeintlichen Vergehens. Am 24. Dezember 2022 wurden dann neue willkürliche Anklagen gegen sie erhoben, und am 20. Juni 2023 erfolgte das Urteil: sieben Jahr Haft in einer Strafkolonie. Grundlage war eine haltlose Anklage wegen "Aufwiegelung zu ethnischer, nationaler, religiöser oder anderer gesellschaftlicher Feindschaft oder Zwietracht".
Nasta Loika hat angegeben, während ihrer Inhaftierung im Jahr 2022 mit Elektroschocks gefoltert worden zu sein. Zudem musste sie acht Stunden lang ohne Oberbekleidung im Innenhof der Haftanstalt verbringen. Auch wurde ihr immer wieder die erforderliche medizinische Versorgung verweigert.
Bitte schreiben Sie bis 30. April 2026 höflich formulierte Briefe oder E-Mails an den Generalstaatsanwalt von Belarus und fordern Sie ihn auf, die umgehende Freilassung von Nasta Loika zu veranlassen. Dringen Sie zudem darauf, dass die von ihr erhobenen Foltervorwürfe gegen Gefängnisbedienstete untersucht werden, und fordern Sie, die mutmaßlich Verantwortlichen in fairen Verfahren vor Gericht zu stellen, in denen nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird.
