Saudisches Gericht verurteilt Mitarbeiter des Roten Halbmonds zu 20 Jahren Haft

Abdulrahman al-Sadhan wurde am 5. April 2021 vom Sonderstrafgericht (SCC) in Riad zu 20 Jahren Haft verurteilt, denen ein 20-jähriges Reiseverbot folgen soll. Dabei übte der 37-jährige Mitarbeiter des Roten Halbmonds nur friedlich sein Recht auf freie Meinungsäußerung aus. Dem Urteil war ein unfairer Prozess vorausgegangen, das „Geständnis“ soll unter Folter erpresst worden sein.
Abdulrahman al-Sadhan reichte am 6. Mai Rechtsmittel beim Berufungsgericht ein, aber das Gericht hat noch nicht darüber entschieden. Darüber hinaus werden Abdulrahman al-Sadhan jegliche Familienbesuche oder -anrufe verwehrt, sodass seine Angehörigen befürchten, dass er gefoltert wird.
Bitte schreiben Sie bis 31. August 2021 höflich formulierte Briefe an den saudischen König, in denen sie die sofortige und bedingungslose Freilassung von Abdulrahman al-Sadhan fordern. Bitten Sie ihn außerdem, dafür zu sorgen, dass Abdulrahman al-Sadhan bis zu seiner Freilassung Besuche und anderweitigen Kontakt zu seiner Familie haben kann. Zudem muss sichergestellt werden, dass er nicht gefoltert oder misshandelt wird.
Zur Unterstützung dieser Forderungen von Amnesty liegen entsprechende Briefe zur Unterschrift aus: In Diessen bei der Buchhandlung CoLibri, im Café Goldammer, im Kopierzentrum, im Schalterraum der Post, samstags in der Markthalle; in Riederau in Gaby´s Kaufladen, in Utting in der Buchhandlung am Dorfbrunnen und in Schondorf bei Yoveda. (rn)
