Seit 1994 als Farbiger in der Todeszelle in Alabama/USA

Seit 1994 befindet sich Rocky Myers im US-Bundesstaat Alabama im Todestrakt. Mit neun zu drei Stimmen hatte ihn eine fast ausschließlich weiße Jury wegen des Mordes an seiner weißen Nachbarin zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Richter setzte sich jedoch über dieses Votum hinweg und verhängte die Todesstrafe – eine Praxis, die in Alabama inzwischen verboten ist.
Rocky Myers wuchs in Armut auf. Als er elf Jahre alt war, wurde bei ihm eine geistige Behinderung diagnostiziert. Nach seiner Verurteilung verpasste Rocky Myers aufgrund unfairer Verfahren wichtige Fristen, um Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Beweise liegen gegen Rocky Myers keine vor. Das einzige Indiz ist ein Videorekorder, der dem Opfer gestohlen worden war. Rocky Myers gibt an, dass er diesen auf der Straße gefunden habe. Zentrale Zeugenaussagen gegen ihn weisen Ungereimt-heiten auf, Berichten zu Folge wurden diese von Polizeibeamt_innen unter Druck gemacht. Eine Aussage wurde später als unwahr widerrufen. Rocky Myers stand bereits 2004 und 2012 vor der Hinrichtung. Ein neuer Hinrichtungsbefehl wird erwartet, sobald die bundesstaatlichen Richtlinien für die Hinrichtung durch Stickstoff verabschiedet sind. Amnesty International wendet sich in Briefen an die Gouverneurin von Alabama mit der Bitte, das gegen Rocky Myers verhängte Todesurteil umzuwandeln. Anlass zu dieser Bitte geben gravierende Mängel im Verfahren gegen Rocky Myers.
Zur Unterstützung dieser Forderungen von Amnesty liegen entsprechende Briefe zur Unterschrift aus: In Diessen bei der Buchhandlung CoLibri, im Café Goldammer, im Kopierzentrum, im Schalterraum der Post, samstags in der Markthalle; in Riederau in Gaby´s Kaufladen, in Utting in der Buchhandlung am Dorfbrunnen und in Schondorf bei Yoveda. (nd)